Nachtragsverteilung

Nachtragsverteilung
Nach|tragsverteilung,
 
im Konkurs nach der Schlussverteilung die weitere Verteilung von Mitteln der Konkursmasse, wenn zurückbehaltene Beträge für die Masse frei werden, ausgezahlte Beträge zur Masse zurückfließen oder weitere Massegegenstände ermittelt werden (§ 166 Konkursordnung; bei Insolvenzverfahren, die nach dem 31. 12. 1998 beantragt werden, gelten die §§ 203-205 Insolvenzordnung vom 5. 10. 1994).

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Nach|trags|ver|tei|lung, die (Rechtsspr.): bei einem Konkursverfahren Verteilung von Beträgen, die erst nachträglich ermittelt, frei werden.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Nachtragsverteilung — im Insolvenzverfahren Verteilung der nach der ⇡ Schlussverteilung noch anfallenden Insolvenzmasse (z.B. aus zunächst sichergestellten Beträgen, §§ 189–191, 203–205 InsO). N. nur auf Anordnung des Insolvenzgerichts. Berücksichtigt werden nur die… …   Lexikon der Economics

  • Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nachkonkurs — Nachkonkurs, s. Nachtragsverteilung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konkurs — Pleite (umgangssprachlich); Bankrottfall; Insolvenz; Zahlungsunfähigkeit; Bankrott; Konkursfall; Zahlungseinstellung; Ruin; Illiquidität * * * Kon|kurs [kɔn kʊrs], der; es, e …   Universal-Lexikon

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